Informationen zur Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung)
wie Sie bereits der Fachpresse oder aktuellen Meldungen entnommen haben, steht ein bedeutender Umbruch im Rechnungswesen bevor: Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) wird ab 2025 schrittweise verpflichtend eingeführt – und ersetzt perspektivisch die bisher üblichen Rechnungen in Papierform oder als PDF.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten, maschinenlesbaren elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen wird – und die eine automatisierte elektronische Verarbeitung ermöglicht.
⚠️ Wichtig: Ein PDF-Dokument gilt nicht als elektronische Rechnung!
Aktuell anerkannte Formate sind z. B.:
- XRechnung
- ZUGFeRD (ab Version 2.x)
Wer ist betroffen?
Alle Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind von der E-Rechnungspflicht betroffen – unabhängig von Größe oder Branche. Dazu zählen auch:
- Kleinunternehmer
- Unternehmer mit steuerfreien Umsätzen
(z. B. Ärzte, Versicherungsvertreter, Musiker mit USt-Befreiung, Vermieter)
Übergangsregelungen im Überblick:
| Ab | Pflicht / Empfehlung | Gilt für |
| 01.01.2025 | Fähigkeit zum Empfang von E-Rechnungen erforderlich | alle Unternehmer |
| 01.01.2025 | Freiwillige Ausstellung von E-Rechnungen möglich | alle Unternehmer |
| 01.01.2027 | Verpflichtende Ausstellung bei jährlichem Umsatz > 800.000 € | betroffene Unternehmen |
| 01.01.2028 | Verpflichtende Ausstellung für alle Unternehmer | flächendeckend |
Was ist jetzt zu tun?
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Sie in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.
Unsere Empfehlung zur besseren Organisation:
- Richten Sie eine separate E-Mail-Adresse für den Rechnungseingang ein, z. B.:
eingangsrechnungen@mustermann.de - Informieren Sie Ihre Geschäftspartner frühzeitig über diese neue Adresse
Für Rückfragen oder eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

