Informationen zur Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung)

wie Sie bereits der Fachpresse oder aktuellen Meldungen entnommen haben, steht ein bedeutender Umbruch im Rechnungswesen bevor: Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) wird ab 2025 schrittweise verpflichtend eingeführt – und ersetzt perspektivisch die bisher üblichen Rechnungen in Papierform oder als PDF.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten, maschinenlesbaren elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen wird – und die eine automatisierte elektronische Verarbeitung ermöglicht.

⚠️ Wichtig: Ein PDF-Dokument gilt nicht als elektronische Rechnung!

Aktuell anerkannte Formate sind z. B.:

  • XRechnung
  • ZUGFeRD (ab Version 2.x)

Wer ist betroffen?

Alle Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind von der E-Rechnungspflicht betroffen – unabhängig von Größe oder Branche. Dazu zählen auch:

  • Kleinunternehmer
  • Unternehmer mit steuerfreien Umsätzen
    (z. B. Ärzte, Versicherungsvertreter, Musiker mit USt-Befreiung, Vermieter)

Übergangsregelungen im Überblick:

Ab Pflicht / Empfehlung Gilt für
01.01.2025 Fähigkeit zum Empfang von E-Rechnungen erforderlich alle Unternehmer
01.01.2025 Freiwillige Ausstellung von E-Rechnungen möglich alle Unternehmer
01.01.2027 Verpflichtende Ausstellung bei jährlichem Umsatz > 800.000 € betroffene Unternehmen
01.01.2028 Verpflichtende Ausstellung für alle Unternehmer flächendeckend

 

Was ist jetzt zu tun?

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Sie in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.
Unsere Empfehlung zur besseren Organisation:

  • Richten Sie eine separate E-Mail-Adresse für den Rechnungseingang ein, z. B.:
    eingangsrechnungen@mustermann.de
  • Informieren Sie Ihre Geschäftspartner frühzeitig über diese neue Adresse

Für Rückfragen oder eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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