Steuerliches Investitionssofortprogramm 2025 – jetzt beschlossen!

das Bundeskabinett hat am 26. Juni 2025, der Bundesrat am 11. Juli 2025 das Gesetz für ein umfassendes steuerliches Investitionssofortprogramm beschlossen. Ziel der Maßnahmen ist es, Investitionen in den Standort Deutschland zu stärken, steuerliche Anreize zu setzen und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gezielt zu fördern.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Eckpunkte der neuen gesetzlichen Regelungen im Überblick:

  1. Wiedereinführung und Erweiterung der degressiven Abschreibung
  • Gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
  • Für Anschaffungen zwischen Juli 2025 und 31. Dezember 2027
  • Abschreibung: Bis zu 30 % bzw. das Dreifache der linearen AfA
  • Vorteil: Höhere Abschreibungsbeträge in den ersten Nutzungsjahren und damit schnellerer Liquiditätseffekt
  1. Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge (arithmetisch degressiv)
  • Gilt für elektrisch betriebene Fahrzeuge, angeschafft zwischen Juli 2025 und Dezember 2027
  • Abschreibungssätze:
    • 75 % im Jahr der Anschaffung
    • 10 % im 1. Folgejahr
    • 5 % im 2. und 3. Folgejahr
    • 3 % im 4. Folgejahr
    • 2 % im 5. Folgejahr
  • Wichtige Hinweise:
    • Nicht kombinierbar mit anderen Sonderabschreibungen
    • Keine Anschaffungskostenobergrenze
    • Gilt auch für Gebrauchtfahrzeuge
  1. Dienstwagenbesteuerung: Erhöhung der E-Fahrzeug-Grenze
  • Bruttolistenpreisgrenze bei Anwendung der 1 %-Regelung wird von bisher 70.000 € auf 100.000 € angehoben
  • Gilt für Elektrofahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft werden
  1. Schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028
  • Aktueller Satz: 15 %
  • Ab dem 1. Januar 2028: jährliche Senkung um 1 Prozentpunkt
  • Ziel: 10 % Körperschaftsteuersatz ab dem Veranlagungszeitraum 2032
  • Ergebnis: Entlastung für Kapitalgesellschaften und Förderung von Reinvestitionen
  1. Erweiterung der steuerlichen Forschungszulage
  • Gilt für Forschungsprojekte mit Beginn ab dem 1. Januar 2026
  • Erweiterung auf zusätzliche Gemein- und sonstige Betriebskosten
  • Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. € pro Jahr

Fazit und Empfehlung

Das Investitionssofortprogramm bietet vielfältige steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten – insbesondere für Unternehmen mit Investitionsbedarf sowie Innovationsprojekten. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, geplante Maßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls vorzuziehen.

Sprechen Sie uns an – wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, wie Sie die neuen steuerlichen Vorteile optimal für Ihr Unternehmen nutzen können.

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